AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden AGB’s gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.
    2. Verträge und Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
    4. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  2. Angebot und Preise
    1. Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
    2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch moCaffé, spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
    3. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
    4. Grundsätzlich gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, wir behalten uns jedoch vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir auf Verlangen nachweisen. Öffentlich von uns bekannt gemachte Preisreduzierungen werden automatisch in der Auftragsbestätigung angepasst.
    5. Unsere Preise verstehen sich Netto, „ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Kosten für den Transport.
  3. Lieferungen und Leistungen
    1. Inhalt und Umfang der von moCaffé geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von moCaffé.
    2. Alle Lieferungen erfolgen nach den Allgemeinen Schweizer Speditionsbedingungen
    3. Sofern sich aus unseren Auftragsbestätigungen oder unseren Kostenvoranschlägen nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unseren Distributionszentren vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transportes gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
    5. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Kosten für die Entsorgung der Verpackungen sind vom Kunden zu tragen. Verkaufsverpackungen über das DSD kostenfrei entsorg werden. Hiervon ausgenommen sind Euro-Paletten, welche bei Lieferung auszutauschen sind. Nicht sofort oder bis zu 30 Tagen später getauschte Paletten können mit Sfr. 10.00 belastet werden.
    6. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Auftragsbestätigung ist keine solche Vereinbarung. Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten und hat der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er nach dessen fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
    7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beruht. Daneben ist die Schadenersatzhaftung auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Annahme und Prüfung der Lieferung
    1. Der Kunde ist verpflichtet Lieferungen, insbesondere avisierte Lieferungen schnellstmöglich anzunehmen.
    2. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
  5. Rücksendungen
    1. Alle Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen.
    2. Rücksendungen von Gebraucht- bzw. Defektwaren (DOA) haben an unser Service Centre zu erfolgen.
    3. Rücksendungen von Neuwaren haben an unsere Distributionszentren zu erfolgen. Diese können, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA und die Kundennummer angegeben ist. Die RMA- und die Kundennummer erhält der Kunde vom zuständigen Mitarbeiter der Auftragssachbearbeitung. Die Vergabe einer RMA Nummer bedeutet aber in keinem Fall eine Anerkennung eines Mangels oder sonstiger Beanstandung des Kunden.
    4. In jedem Fall erfolgt eine Rücksendung auf Gefahr des Kunden. Auch die Gefahr des zufälligen Unterganges. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung. 5.5. Bei Rücksendungen werden wir bei der Gutschrift über 2.500,00 Sfr. eine Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 2% abziehen. Bei Beträgen unter 2.500,00 Sfr. beträgt diese pauschal 50,00 Sfr. Dies gilt auch, wenn die Rücksendung durch die Annahmeverweigerung des Kunden veranlasst wurde.
  6. Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehalt
    1. Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Ansonsten ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung von moCaffé.
    2. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf dem moCaffé Konten gutgeschrieben ist.
    3. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    4. Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit oder werden uns nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen oder gerät der Kunde mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieses und weiterer Aufträge nur gegen Vorkasse oder anderer Sicherheitsleistungen vorzunehmen oder bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen können gestoppt und unterwegs befindliche Ware zurück gerufen werden.
    5. Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Nettofälligkeitstermin nicht oder teilweise nicht aus, ist moCaffé berechtigt, die Skonto-Vereinbarung und das Zahlungsziel für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und von seinem Recht aus Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und/oder weitere Lieferungen abzulehnen sowie unterwegs befindliche Ware zurückzurufen.
    6. Für die Beschaffung der für den Kreditversicherer notwendigen Informationen ist der Kunde verantwortlich.
    7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Zuwiderhandlung behält sich moCaffé das Recht vor weitere Lieferungen einzustellen.
    8. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
    2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden

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